Kleintier-Transport
Der Transport erfolgt auf der Grundlage der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Befördern von Ziervögeln, Kleinnagern, Hausgeflügel und Reptilien in Behältnissen gemäß § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 Tierschutztransportverordnung vom 11.06.1999 (BGBl. I S. 1337).
Die Fa. SKLM GmbH & Co.KG haftet nicht für Schäden, die zwischen der Übernahme und der Ablieferung eingetreten sind. Eine Versicherung ist nicht möglich.
Der Transport wird Montag, Dienstag bzw. Mittwoch durchgeführt.
Der Tieraufkleber ist vom Versender gewissenhaft auszufüllen. Folgende Angaben sind zu machen: Anzahl und Art der Tiere (deutsche Rassenamen), Absender und Empfänger , Adresssätze jeweils mit Telefonnummer, sowie die Art des zu verabreichenden Futters.
Die Tiertransportbehältnisse müssen den Anforderungen der IATA und der Tierschutztransportverordnung (Anforderungen Transportmittel), § 18 (besondere Anforderungen Behältnisse) und Anlage 3 (Mindestabmessungen) entsprechen.


