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Tiertransport

Kleintier-Transport

Der Kleintiertransport erfolgt auf der Grundlage der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Befördern von Ziervögeln, Kleinnagern, Hausgeflügel und Reptilien in Behältnissen gemäß § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 Tierschutztransportverordnung vom 11.06.1999 (BGBl. I S. 1337).

Der Transport wird Montag, Dienstag bzw. Mittwoch durchgeführt. Reptilien und Fische dürfen auch donnerstags transportiert werden.

Die Abholung der Tiere erfolgt in einer Zeitspanne ab 12 Uhr. Die Zustellung erfolgt am Folgetag zwischen 8 Uhr und 12 Uhr. Der Tierversand wird im Routen- und Liniennetz in besonderen Transportbehältnissen zusammen mit Express-Sammelgut durchgeführt.

Auf Anfrage können Tiertransporte auch per Direktfahrt (ohne Umladung, Zustellung taggleich wie Abholung) in einem klimatisierten Transporter erfolgen.
Für temperaturgeführte Transporte bieten wir Fahrzeuge in den Temperaturbereichen von –8 bis 25°C (IQ, OQ, PQ) mit permanenter und lückenloser Temperaturdokumentation an.

Der Tieraufkleber ist vom Versender gewissenhaft auszufüllen. Folgende Angaben sind zu machen: Anzahl und Art der Tiere (deutsche Rassenamen), Absender und Empfänger, Adresssätze jeweils mit Telefonnummer, sowie die Art des zu verabreichenden Futters. Bei falschen Versandangaben bzw. Tieraufklebern haftet der Versender und es droht der sofortige Beförderungsausschluß. Die Tiere werden kostenpflichtig zum Versender zurückgesandt.

Die Tiertransportbehältnisse müssen den Anforderungen der IATA und der Tierschutztransportverordnung (Anforderungen Transportmittel), § 18 (besondere Anforderungen Behältnisse) und Anlage 3 (Mindestabmessungen) entsprechen. Wie liefern auch geeignete und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Transportbehältnisse in verschiedenen Größen und Ausführungen.
Ausgeschlossen vom Tiertransport sind: Affen, Aligatoren, Eier (wenn sie zum Verzehr bestimmt oder angebrütet sind), Frösche (wenn sie giftig sind), Füchse, Frettchen, Huftiere, Hunde, Katzen, Kaimane, Krokodile 
Reiher (wegen der Verletzungsgefahr durch die langen Beine)
Schildkröten (wenn das Eigengewicht 4 Kg überschreitet)
Schlangen (wenn sie giftig sind oder deren Durchmesser 4 cm überschreitet)
Stinktiere (auch wenn diese entdrüst sind )
Störche (wegen der Verletzungsgefahr durch die langen Beine)
Kraniche (wegen der Verletzungsgefahr durch die langen Beine)
Spinnen (wenn sie giftig sind), Waschbären
Die Fa. SKLM GmbH & Co.KG haftet nicht für Schäden, die zwischen der Übernahme und der Ablieferung eingetreten sind. Eine Versicherung ist nicht möglich.

Kraftstoff-Zuschlag

Der Zuschlag des Leistungsmonats ergibt sich aus der Differenz des Dieselpreises des Vor-Vormonats zum Referenzpreis 2015. Der Diesel-Zuschlag bezieht sich auf die Nettofracht, exkl. Versicherung, zzgl. der aktuellen MwSt.-pflichtigen Leistungen.

Der Treibstoffzuschlag für den Monat März 2024 beträgt:

national:  23 %

international: 23 %

Berechnungsgrundlage [national]

Die Berechnung basiert auf dem monatlichen Durchschnittspreis für Dieselkraftstoff.

Durchschnittspreise national

Berechnungsgrundlage [international]

Die Berechnung basiert auf dem monatlichen Durchschnittspreis für Kerosin auf dem Rotterdamer Spotmarkt.

Durchschnittspreise international

Zuschlagsätze
Stand: Januar 2015

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Sächsisches Kurier - & Logistikzentrum
Fischhausstraße 15b
01099 Dresden

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